Wer ist von dem neuen Gesetz zur Barrierefreiheit betroffen?

Folgende Branchen bis zum 28.06.2025 barrierefrei sein:

Öffentlicher Sektor & Verwaltung

  • Regierung und öffentliche Einrichtungen
  • Öffentliche Stellen / Kommunen
  • Stadtwerke und Energieversorgung
  • Stadtwerke
  • Energieversorger
  • Auch Betriebe, die von Land oder Kommune kontrolliert und finanziert werden
  • Post- und Kurierdienste

Finanzen, Versicherungen & Dienstleistungen

  • Banken und Versicherungen
  • Versicherungen und Rentendienste
  • Finanzdienstleister
  • E-Commerce
  • Online-Shops (Direct to Consumer)
  • Elektronische Dienstleistungen (z. B. Terminbuchungen bei Restaurants, Arztpraxen, Friseuren)
  • Online Buchungen (Hotel, Reise, Gutscheinbestellung)
  • Glücksspiel und Wettgeschäfte

Gesundheit, Pflege & Wohnen

  • Gesundheitsbranche
  • Kliniken
  • Wohnpflege
  • Wohnungsbaugesellschaften

Bildung, Kultur & Medien

  • Bildung und Lehre
  • Bibliotheken, Archive und Museen
  • Kunst, Kultur und Unterhaltung
  • Städtische Theater
  • Medien und Rundfunk

Tourismus, Gastronomie & Freizeit

  • Tourismus und Reisen
  • Unterkunft und Gastgewerbe
  • Restaurant und Gastronomie

Technologie, Kommunikation & IT

  • Software und IT-Services
  • Telekommunikation
  • Telekommunikationsdienste

Mobilität, Logistik & Verkehr

  • Logistikbranche
  • Luftverkehr
  • Personenbeförderungsdienste (ausgenommen Regionalverkehr)

Arbeit & Personal

  • HR und Personalgewinnung
  • Reparaturdienste

Zivilgesellschaft & Gemeinwohl

  • NPO & NGO

Wer ist davon nicht betroffen?

Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind und weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen oder weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen, unterliegen nicht den gesetzlichen Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit.

Warum lohnt sich barrierefreiheit trotzdem?