Folgende Branchen bis zum 28.06.2025 barrierefrei sein:
Öffentlicher Sektor & Verwaltung
- Regierung und öffentliche Einrichtungen
- Öffentliche Stellen / Kommunen
- Stadtwerke und Energieversorgung
- Stadtwerke
- Energieversorger
- Auch Betriebe, die von Land oder Kommune kontrolliert und finanziert werden
- Post- und Kurierdienste
Finanzen, Versicherungen & Dienstleistungen
- Banken und Versicherungen
- Versicherungen und Rentendienste
- Finanzdienstleister
- E-Commerce
- Online-Shops (Direct to Consumer)
- Elektronische Dienstleistungen (z. B. Terminbuchungen bei Restaurants, Arztpraxen, Friseuren)
- Online Buchungen (Hotel, Reise, Gutscheinbestellung)
- Glücksspiel und Wettgeschäfte
Gesundheit, Pflege & Wohnen
- Gesundheitsbranche
- Kliniken
- Wohnpflege
- Wohnungsbaugesellschaften
Bildung, Kultur & Medien
- Bildung und Lehre
- Bibliotheken, Archive und Museen
- Kunst, Kultur und Unterhaltung
- Städtische Theater
- Medien und Rundfunk
Tourismus, Gastronomie & Freizeit
- Tourismus und Reisen
- Unterkunft und Gastgewerbe
- Restaurant und Gastronomie
Technologie, Kommunikation & IT
- Software und IT-Services
- Telekommunikation
- Telekommunikationsdienste
Mobilität, Logistik & Verkehr
- Logistikbranche
- Luftverkehr
- Personenbeförderungsdienste (ausgenommen Regionalverkehr)
Arbeit & Personal
- HR und Personalgewinnung
- Reparaturdienste
Zivilgesellschaft & Gemeinwohl
- NPO & NGO
Wer ist davon nicht betroffen?
Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind und weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen oder weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen, unterliegen nicht den gesetzlichen Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit.
Warum lohnt sich barrierefreiheit trotzdem?